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Das System der gesundheitlichen Absicherung in Deutschland

Im Jahr 1883, während der Ära des Reichskanzlers Otto von Bismarck, gründete das Deutsche Reich ein fundamentales Sozialversicherungssystem, zu dem auch die gesetzliche Krankenversicherung zählt. Das Gesetz, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter vom 15. Juni 1883, schuf grundlegende Prinzipien, die bis heute für das System der gesetzlichen Krankenversicherung von Bedeutung sind:

  • Die Versicherungspflicht für bestimmte Berufsgruppen bis zu einer festgesetzten Einkommensgrenze
  • Ein organisierter Aufbau des Krankenversicherungswesens
  • Eine dezentrale Organisation durch die Versicherten selbst mittels Selbstverwaltung
  • Finanzierung der Beiträge auf Basis des Bruttoeinkommens
  • Eine hälftige Beteiligung von Angestellten und Arbeitgebern an der Beitragszahlung
  • Die Anwendung des Umlageverfahrens von Generation zu Generation
  • Die Einbeziehung von Familienangehörigen in den Versicherungsschutz

Über die Jahre wurden weitere wichtige Elemente ergänzt, die das heutige System prägen. Dazu zählt die Steuerung der Krankenversicherung durch Verbände der Kassen und Leistungserbringer innerhalb des korporatistischen Ansatzes im Rahmen der gemeinschaftlichen Selbstverwaltung. 1931 entstanden die Kassenärztlichen Vereinigungen, die heute eine zentrale Rolle bei der Honorarverteilung und der Bedarfsplanung im Bereich der vertragsärztlichen Versorgung spielen.

 

Die charakteristischen Merkmale der staatlichen Gesundheitsfürsorge

Die Grundzüge der gesetzlichen Krankenversicherung sind im fünften Buch des Sozialgesetzbuchs festgeschrieben. Hier werden sowohl der Kreis der Versicherten als auch die Mindestanforderungen an die zu erbringenden Gesundheitsleistungen definiert. Die im Leistungskatalog enthaltenen Dienste werden als obligatorisch bezeichnet und sollen zur Erhaltung, Wiederherstellung oder Förderung der Gesundheit der Versicherten beitragen. Ergänzt wird dies durch präventive Maßnahmen und die Milderung von Krankheitssymptomen. Der Beitragssatz wird einheitlich auf der Grundlage des Bruttoeinkommens der Versicherten bemessen. Einige Krankenkassen bieten über die Pflichtleistungen hinaus weitere Services an, ohne zusätzliche Gebühren zu verlangen. Versicherte können auch gegen einen Mehrbeitrag Zusatzoptionen wählen, die weitere gesundheitsbezogene Dienstleistungen abdecken. Das Spektrum an Zusatzleistungen und deren Kosten variiert beträchtlich. Auch in Bezug auf Kooperationen sind die gesetzlichen Krankenkassen nicht einheitlich aufgestellt: Einige bieten eigene Zusatzversicherungen an, während andere mit verbundenen Versicherungsgesellschaften zusammenarbeiten und für ihre Mitglieder vorteilhafte Gruppentarife aushandeln.

 

Die Versicherungspflicht im Bereich der Gesundheitsfürsorge

Seit dem 1. Januar 2009 ist durch das Versicherungsvertragsgesetz festgelegt, dass jede in Deutschland ansässige Person der Versicherungspflicht im Bereich der Gesundheitsfürsorge nachkommen und somit eine entsprechende Absicherung gegen Krankheitskosten abschließen muss. Verantwortlich für die Bereitstellung dieser Versicherungen sind die in Deutschland operierenden Krankenversicherungsträger. Seit dem 1. April 2007 sind diese Unternehmen gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 13 des Sozialgesetzbuches Fünftes Buch verpflichtet, die gesetzlich versicherungspflichtigen Individuen ohne Ausnahme aufzunehmen. Für diejenigen, die nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind, besteht ein gesetzlicher Anspruch darauf, von einer privaten Krankenversicherungsgesellschaft akzeptiert zu werden. Dieses als Kontrahierungszwang bekannte Gebot schließt auch ein, dass private Versicherer einen Grundtarif anbieten müssen, der in seinem Leistungsbereich dem der gesetzlichen Krankenkassen entspricht. Ein wesentlicher Diskussionspunkt ist jedoch, worin sich die Leistungen der staatlichen im Vergleich zu den privaten Krankenversicherungen konkret unterscheiden.

 

Die Differenzierung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung

Die Unterschiede zur privaten Krankenversicherung zeichnen sich vor allem durch die Vielfalt und die individuelle Höhe der Beiträge aus, die unabhängig vom Einkommen auf den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang basieren. Der Zugang zu privaten Krankenversicherungen ist nur einem bestimmten Personenkreis vorbehalten, zu dem
  • Arbeitnehmer mit einem Jahresbruttoeinkommen über der gesetzlich festgelegten Versicherungspflichtgrenze von 69.300 Euro (Stand: 01.01.2024),
  • Beamte, Freiberufler und selbstständig Tätige gehören.

Ein weiterer signifikanter Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung ist, dass privat Versicherte direkt mit den behandelnden Medizinern oder Kliniken Verträge abschließen und somit die Abrechnung der Behandlungskosten selbst tragen, welche anschließend mit der privaten Krankenversicherung verrechnet werden.

 

Für wen besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse?

Arbeiter und Angestellte mit einem Jahresverdienst unter einer bestimmten Schwelle sind verpflichtet, eine gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen, welche auf dem Solidaritätsprinzip basiert. Dies bedeutet, dass die Beitragshöhe proportional zum Einkommen ist und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber zu gleichen Teilen dazu beitragen. Unabhängig von den gezahlten Beiträgen haben alle Versicherten gleiche Rechte und können unter verschiedenen Krankenkassen wählen. Das Gesundheitssystem differenziert zwischen ambulanter und stationärer Versorgung und basiert für Gesetzlich Versicherte auf dem Sachleistungsprinzip, welches eine direkte Abrechnung zwischen Ärzten und Krankenkassen vorsieht. In Deutschland ist das Gesundheitssicherungssystem verpflichtend, steht jedoch häufig in der Kritik. Der Grund dafür ist, dass nicht alle Personen, wie solche im öffentlichen Dienst, Freiberufler, Selbstständige oder gutverdienende Angestellte, in dieses System integriert sind. Für diese Gruppen besteht die Wahl zwischen gesetzlicher oder privater Versicherung.

 

Welche Personenkreise können die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung beanspruchen?

Die private Krankenversicherung steht Mitarbeitern zur Verfügung, deren Einkommen über die gesetzliche Versicherungspflichtgrenze hinausgeht, sowie Beamten und Selbstständigen. Mit mehr als neun Millionen Vollversicherten, rund elf Prozent der Bevölkerung, ist die private Krankenversicherung weniger verbreitet als die gesetzliche, hat aber an Bedeutung gewonnen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Versicherung basiert die private auf individuellen Risikofaktoren und Alter, und Beiträge werden ohne Rücksicht auf das Arbeitsentgelt berechnet. Um hohe Kosten im Alter zu vermeiden, werden Altersrückstellungen gebildet.
Die private Krankenversicherung spielt eine wichtige Rolle im Gesundheitssystem. Die Koexistenz von gesetzlicher und privater Versicherung trägt möglicherweise dazu bei, dass das deutsche Gesundheitssystem weltweit zu den führenden gehört. Der Wettbewerb zwischen beiden Versicherungsformen unterstützt ein umfassendes und stabiles Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung, welches sich gegen Kürzungen behauptet. Die Beitragsberechnung der privaten Krankenversicherung berücksichtigt individuelle Risiken und den Umfang der Versicherungsleistung; jede Person muss separat beitragen. Mit der Zeit gleichen sich Beiträge und Leistungen aus, wobei Versicherte in Vorleistung gehen und später Erstattungen erhalten.

 

Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung

Was den Wechsel zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung betrifft, so ein Wechsel in die GKV nur dann möglich, wenn

  • das Einkommen dauerhaft unter der Versicherungspflichtgrenze von 69.300 Euro (Stand: 01.01.2024) liegt.
  • wenn ein Selbstständiger in ein Angestelltenverhältnis wechselt und dabei das 55. Lebensjahr noch nicht überschritten hat.

Es empfiehlt sich dringend, qualifizierten Rat zu suchen, bevor man sich für eine private Gesundheitsvorsorge entscheidet. Um den Wechsel vornehmen zu können, müssen Interessierte zuerst gewisse Bedingungen erfüllen.

 

Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung

Der Übergang von der GKV in die PKV ist unter der Voraussetzung gestattet, dass

  • die Versicherungspflichtgrenze überschritten wird.
  • wenn ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht und das 55. Lebensjahr noch nicht erreicht wurde.

 

Gesetzlich Versicherter oder Privatpatient?

Die Wahl zwischen einer staatlichen oder privaten Krankenversicherung hängt hauptsächlich vom individuellen Gehalt ab. Es besteht eine allgemeine Versicherungspflicht, aber die Möglichkeit, sich für eine der beiden Formen zu entscheiden, ist nur begrenzt gegeben. Fast jeder hat grundsätzlich Zutritt zur öffentlichen Gesundheitsfürsorge, während der Wechsel zu einem privaten Anbieter bestimmte Einkommensgrenzen und eine exzellente physische Konstitution voraussetzt.

Die Beitragsstruktur unterscheidet sich bei beiden Alternativen deutlich: Im öffentlichen System hängen die Beiträge vom Bruttoeinkommen ab und steigen mit diesem an, haben jedoch eine Obergrenze. Im privaten Sektor hingegen werden Beiträge anhand von Alter, Gesundheit und dem gewählten Leistungsspektrum berechnet.

Ein Vertragsabschluss mit einer privaten Versicherung kommt einer langfristigen Verpflichtung gleich, bei der eine Rückkehr in das öffentliche System unter normalen Umständen nicht möglich ist, außer es treten besondere Umstände ein.

Besonders für Alleinstehende und kinderlose Paare kann die private Krankenversicherung durchaus finanzielle Vorteile mit sich bringen, allerdings sollte man die potenziellen Risiken bedenken. Vorerkrankungen oder ein fortgeschrittenes Alter können zu erheblichen Aufschlägen führen.

Ein weiterer bedenkenswerter Punkt sind die im Laufe der Zeit ansteigenden Beiträge. Während anfänglich attraktive Tarife im Alter beachtliche Kosten verursachen können, ist es ratsam, die durch die private Krankenversicherung eingesparten Gelder gezielt für den Altersruhestand zurückzulegen, da eine Verringerung der Beiträge im Ruhestand üblicherweise nicht zu erwarten ist.

 

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