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Die private Krankenversicherung – immer viel Leistung zum fairen Preis?

Für eine große Zahl deutscher Bürgerinnen und Bürger ist die Abkehr von der staatlich regulierten Krankenfürsorge nicht realisierbar, und selbst für diejenigen, denen ein Systemwechsel möglich ist, könnte dieser Schritt nicht immer empfehlenswert sein. Arbeitnehmende, die ein monatliches Einkommen erzielen, welches die festgelegte Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, dürfen diese Umstellung vornehmen. Diese Schwellenwerte sind im Sozialgesetzbuch fixiert und unterliegen der regelmäßigen Prüfung und Anpassung durch die Regierungsbehörden. Währenddessen steht es Selbständigen, Freischaffenden und Staatsdienern frei, ungeachtet ihrer Einkünfte, sich privat zu versichern. Eine solche Entscheidung verlangt gründliche Abwägung, da sie von dauerhaften Auswirkungen begleitet wird und die genaue Abwägung von Pro und Kontra voraussetzt. Ein akribischer Vergleich der abgesicherten medizinischen Leistungen ist dabei von höchster Bedeutung.

 

 

Wenn es um die Leistung geht

Argumente für den Übergang in die private Krankenversicherung (PKV) umfassen unter anderem verbesserte Dienstleistungen wie die Vorteile einer Chefarztbehandlung oder die Unterbringung in Einzel- oder Doppelzimmern bei Krankenhausaufenthalten. Zusätzlich offerieren etliche PKV-Tarife höhere Erstattungen für Zahnersatz als die gesetzlichen Kassen. Allerdings sind nicht alle Angebote überlegen. So bieten manche älteren PKV-Verträge bei Leistungen wie Psychotherapie oder ambulanter Pflege weniger Vorteile. Kunden müssen beim Abschluss einer Versicherung darauf achten, dass alle wesentlichen Leistungen eingeschlossen sind, da eine nachträgliche Erweiterung der Deckung meist ausgeschlossen ist.

 

Regulatorische Bestimmungen

In der Auseinandersetzung um die Form der Krankenversicherung sieht man sich mit der Wahl zwischen staatlich reglementierten und persönlich gestalteten Versicherungsoptionen konfrontiert. Diese Unterscheidung ist geprägt durch die jeweiligen Vorteile und Rahmenbedingungen, die gesetzliche Versicherungen von privaten Policen differenzieren.

  • Leistungsumfang
    • Gesetzliche Krankenkassen
      Mehr als 90 Prozent der Leistungen sind gesetzlich festgelegt und somit bei allen Kassen identisch. Der Gesetzgeber kann Leistungen kürzen oder anpassen. Patienten werden über ihre Versichertenkarte behandelt und zahlen lediglich gesetzliche Eigenanteile. Mit der Abrechnung haben sie nichts zu tun.
      In der staatlichen Gesundheitsversorgung findet grundsätzlich eine Übernahme wesentlicher Behandlungskosten und notwendiger Arzneien statt, sofern sie in den Verzeichnissen der Leistungsträger vermerkt sind. Allerdings müssen Mitglieder, die Beiträge entrichten, damit kalkulieren, an den Kosten für verschriebene Medikamente, spezielle therapeutische Maßnahmen oder rehabilitative Kuren finanziell beteiligt zu werden.
    • Private Krankenversicherung
      Hier vereinbaren Kunden die Art und den Umfang ihrer Leistungen individuell mit dem Versicherer. Es besteht die Möglichkeit, höhere oder niedrigere Leistungen als in der gesetzlichen Versicherung zu erhalten. Die vertraglich festgelegten Leistungen sind bis ans Lebensende garantiert. Patienten zahlen zunächst und erhalten dann die Kosten bis zum vertraglichen Umfang erstattet.
      Die privaten Krankenversicherungen erstatten, basierend auf dem jeweiligen Versicherungsvertrag, oftmals einen umfangreicheren Teil der Behandlungskosten. Abhängig von gewähltem Tarif und den ausgemachten Leistungsspezifikationen kann die Kostendeckung jene der gesetzlichen Krankenversicherungen übertreffen. Dennoch kann es vorkommen, dass auch Angehörige der privaten Krankenversicherungen zu Zuzahlungen oder Selbstbehalten herangezogen werden.

  • Unterschiede in der Beitragsgestaltung
    • Gesetzliche Krankenversicherungen
      Hier orientiert sich die Beitragshöhe am Einkommen des Versicherten bis zu einer bestimmten Obergrenze. Sinkt das Einkommen, verringert sich auch der Beitrag. Selbstständige mit geringem Einkommen zahlen einen Grundbeitrag. Familienangehörige ohne Einkommen werden kostenfrei mitversichert. Die Beitragshöhe kann sich durch Anpassungen des allgemeinen Beitragssatzes oder durch einen erhöhten Zusatzbeitrag der Krankenversicherung erhöhen. Höhere Einkommensbezieher sind auch von der jährlichen Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze betroffen.
    • Private Krankenversicherungen
      Die Beitragshöhe richtet sich nach dem gewählten Tarif, dem Alter bei Vertragsbeginn und dem aktuellen Gesundheitszustand. Ein sinkendes Einkommen führt nicht zu einer Reduzierung des Beitrags. Jedes Familienmitglied muss einzeln versichert werden. Beitragserhöhungen erfolgen, wenn die Kosten des Versicherers steigen oder die Lebenserwartung der Versicherten die kalkulierten Annahmen übersteigt.

  • Aufnahme, Kündigung, Anbieterwechsel
    • Gesetzliche Krankenversicherung
      Eine generelle Aufnahmegarantie gewährleistet, dass niemand aufgrund vorher existierender Krankheiten oder einer Risikoeinschätzung ausgeschlossen werden darf. Die Beendigung der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse unterliegt bestimmten Kriterien, z.B. kann eine Beendigung erfolgen, wenn eine eigenständige Erwerbstätigkeit aufgenommen wird oder das Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet. Ein Wechsel ist jederzeit möglich, ohne Alter oder Gesundheitszustand zu berücksichtigen.
    • Private Krankenversicherung
      Die Versicherungsgesellschaften besitzen die Freiheit, eigenständige Entscheidungen über die Annahme potenzieller Mitglieder zu treffen und eine medizinische Untersuchung anzufordern. Demzufolge können Interessenten, die bereits erkrankt sind oder ein erhöhtes Risiko aufweisen, von der PKV abgewiesen oder mit zusätzlichen Gebühren belastet werden.  Ein Wechsel ist eingeschränkt, da Vorerkrankungen zu Ablehnungen führen können. Zudem können Alterungsrückstellungen bei einem Wechsel verloren gehen.

  • Rechtsmittel bei Konflikten
    • Gesetzliche Krankenversicherung
      Einspruch ist kostenfrei, und Klagen werden nach Sozialrecht geführt. Das finanzielle Risiko ist durch gesetzliche Beschränkungen von Gerichts- und Anwaltskosten niedrig. Bei einer Niederlage trägt der Versicherte lediglich die eigenen Kosten.
    • Private Krankenversicherung
      Es gibt kein festgelegtes Einspruchsrecht. Klagen basieren auf dem Zivilrecht, mit einem höheren Risiko für Prozesskosten, die vom Streitwert abhängen. Verliert der Versicherte, muss er die eigenen und die Kosten des Versicherers tragen, inklusive der Kosten für Gutachten.

  • Zielgruppen
    • Gesetzliche Krankenversicherung
      Die obligatorische öffentliche Gesundheitsfürsorge zielt in erster Linie auf abhängig Beschäftigte sowie deren Angehörige ab. Eine Pflicht zur Versicherung existiert für jene, die einem unselbstständigen Arbeitsverhältnis nachgehen und ein Gehalt beziehen, das unter einer festgelegten Gehaltsobergrenze liegt. Zusätzlich können spezifische Bevölkerungssegmente, darunter Pensionäre, Personen ohne Erwerbstätigkeit oder Studierende, Mitglieder in der staatlichen Gesundheitsfürsorge sein. Diese zielt darauf ab, der Mehrheit der Gesellschaft eine weitreichende und erschwingliche medizinische Versorgung zur Verfügung zu stellen.
    • Private Krankenversicherung
      Die private Gesundheitsfürsorge richtet sich vorrangig an Freischaffende, Selbstständige, Staatsdiener sowie hochbezahlte Arbeitnehmer. Diese Gruppen haben die Option, sich privat abzusichern, sofern sie gewisse Kriterien erfüllen. Die private Gesundheitsfürsorge verspricht eine maßgeschneiderte und umfangreichere Betreuung und spricht insbesondere jene an, die nach größerer Wahlmöglichkeit und einem umfassenderen Spektrum an Dienstleistungen streben. Überdies ist es bestimmten Berufsständen, deren Verdienst die Grenze für die Pflichtversicherung im öffentlichen System übersteigt, gestattet, in die private Gesundheitsfürsorge überzugehen.
  • Leistungsgarantie
    Wissenswert ist, dass Personen mit einer privaten Krankenversicherung in dem Vorteil sind, dass ihnen eine garantierte Absicherung der im Vertrag festgelegten Leistungen zusteht. Im Unterschied zu jenen, die im staatlichen Gesundheitssystem versichert sind und deren Leistungsansprüche durch legislative Eingriffe beeinflusst werden könnten, bleiben Zusagen an Privatversicherte beständig. Es ist klar, dass mit dem Fortschritt in der Medizin diese Garantien sich auf die Versicherungsbeiträge auswirken, welche tendenziell ansteigen und auch im Rentenalter hoch bleiben.

  • Kostspielig für Familien
    Für Familien stellt sich die private Krankenversicherung als finanziell anspruchsvoll dar, da im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung keine kostenfreie Mitversicherung von Angehörigen existiert. Unabhängig davon, ob es sich um den Partner oder die Kinder handelt, ist für jedes Familienmitglied ein separater Vertrag nötig. Dies führt zu einer signifikanten Steigerung der finanziellen Belastung im Vergleich zu staatlich regulierten Krankenversicherungen. Dennoch sind in den höheren Ausgaben auch bessere Konditionen für stationäre Behandlungen, bevorzugte Termine bei Fachärzten und verkürzte Wartezeiten enthalten. In der Regel besteht die Möglichkeit, Kinder während ihrer Ausbildung oder bis zu einem bestimmten Höchstalter in einem Vertrag zu belassen, der keine finanziellen Rücklagen für die Altersvorsorge berücksichtigt.

  • Schwieriger Rückweg
    Die Rückkehr in die staatliche Krankenversorgung ist keineswegs einfach. Es muss berücksichtigt werden, dass das Alter von 55 Jahren noch nicht erreicht sein darf und das jährliche Einkommen die Versicherungspflichtgrenze nicht überschreiten darf. Insbesondere für Selbstständige und Unternehmer ist der Wechsel in die öffentliche Krankenversicherung deutlich schwieriger oder gar unerreichbar.

 

Wer sollte die Vorzüge einer privaten Krankenversicherung in Betracht ziehen?

Es lässt sich nicht ohne Weiteres bestimmen, für welche Personengruppe der Abschluss einer privaten Krankenversicherung von Vorteil ist. Verschiedene Faktoren wie berufliche Position, familiärer Hintergrund sowie Gesundheitsstatus und Lebensalter spielen hierbei eine wesentliche Rolle. Personen mit einem überdurchschnittlichen Einkommen, gleichgültig, ob selbstständige Unternehmer oder Angestellte, könnten finanzielle Vorteile durch den Wechsel in eine private Krankenversicherung erzielen. Während die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung sich am Einkommen orientieren und somit mit steigendem Gehalt zunehmen, sind die Kosten in der privaten Krankenversicherung individuell nach dem gewünschten Leistungsumfang und persönlichen Merkmalen gestaltet. Vor allem jüngere, gesundheitlich robuste Individuen profitieren häufig von niedrigeren Beiträgen im privaten Versicherungssektor.

Für Staatsdiener und jene, die eine Beamtenlaufbahn anstreben, erweist sich der Abschluss einer privaten Krankenversicherung häufig als überlegene Option. Die Berechtigung auf staatliche Beihilfen erlaubt es ihnen, auf einen umfassenden Krankenversicherungstarif zu verzichten und stattdessen eine ergänzende Versicherung für anfallende Restkosten zu wählen. Diese spezielle Restkostenversicherung deckt die Differenz zur Beihilfe ab und erweitert die beanspruchbaren Gesundheitsleistungen, wodurch sie sich als eine besonders kosteneffiziente Lösung erweist. Allerdings ist eine Wandlung in Sicht, denn zunehmend implementieren Landesregierungen das Modell der Pauschalbeihilfe. Diese Regelung gestattet Staatsdienern, Zuschüsse für die gesetzliche Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen, und bietet dadurch eine Option zur privaten Krankenversicherung.