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Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

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Gesetzliche und private Krankenversicherung kurz erklärt

Mit Gültigkeit zum 1. Januar 2009 schreibt das „Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz/VVG)“ vor, dass (von wenigen Ausnahmen abgesehen) alle Personen mit einem Wohnsitz in Deutschland der Allgemeinen Krankenversicherungspflicht unterliegen und sich deshalb gegen Krankheitskosten versichern müssen. Die Krankenversicherung wird von Krankenversicherern gewährleistet, die in Deutschland zugelassen sind. Für Personen, die gesetzlich zu versichern sind, besteht seitens der Versicherer seit dem 1. April 2007 eine Aufnahmeverpflichtung, die auf § 5 Abs. 1 Nr. 13 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) beruht. Personen, die nicht in einem der gesetzlichen Krankenversicherungsunternehmen pflichtversichert sind, haben gegenüber den privaten Krankenversicherern ein Recht darauf, von ihnen aufgenommen zu werden. Dieses auch als Kontrahierungszwang bezeichnete Prinzip beinhaltet auch die Verpflichtung der privaten Krankenkassen, einen Basistarif bereitzustellen, der dem Leistungsumfang der Pflichtleistungen einer gesetzlichen Krankenkasse entspricht. Doch hier stellt sich die Frage: Worin unterscheiden sich überhaupt die gesetzlichen von den privaten Krankenversicherungen?

Das macht die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) aus

Alles, was die gesetzliche Krankenversicherung ausmacht, ist im SGB V geregelt. Das betrifft sowohl den versicherten Personenkreis als auch alle Leistungen, die die Krankenversicherungsunternehmen ihren Versicherten mindestens erbringen müssen. Alle zu diesem Leistungskatalog gehörenden Versicherungsleistungen werden als Pflichtleistungen bezeichnet. Diese Pflichtleistungen sollen die Gesundheit der Versicherten erhalten, wiederherstellen oder verbessern. Der Leistungskatalog wird durch Vorsorgemaßnahmen und der Linderung von Beschwerden ergänzt. Der prozentuale Beitragssatz ist für alle Versicherten einheitlich auf der Basis des Bruttoeinkommens festgelegt. Manche Krankenversicherer bieten einige Leistungen zusätzlich zu den Pflichtleitungen an, ohne dafür weitere Beiträge zu erheben. Für die Versicherten ist es auch möglich, Zusatzpakete für verschiedene andere den Gesundheitsbereich betreffende Versicherungen gegen entsprechende Aufschläge in Anspruch zu nehmen. Das Angebotsspektrum geht hier sowohl hinsichtlich der Leistungen als auch der damit verbundenen Kosten weit auseinander. Auch die Vertragspartner sind dabei nicht einheitlich: Manche gesetzlichen Krankenkassen bieten eigene Zusatzversicherungen an, andere kooperieren mit geschäftlich verbundenen Versicherungsunternehmen. Bei diesem Modell sind dann Gruppentarife die Regel, für die die eigene Krankenversicherung für ihre Mitglieder besonders kostengünstige Tarife ausgehandelt hat. Nähere Informationen finden Sie im Artikel „Keine Zusatzversicherung ohne einen Versicherungsvergleich“.

Die Unterschiede zur privaten Krankenversicherung (PKV)

Die von der privaten Krankenversicherung übernommenen Leistungen sind sowohl hinsichtlich ihres Umfangs als auch der Beitragshöhe sehr unterschiedlich. Das Einkommen der Versicherten spielt bei der Berechnung der Versicherungsbeiträge keine Rolle; hier ist entscheidend, welche Leistungen in welchem Umfang vertraglich vereinbart werden. Der Zugang zu einer privaten Krankenversicherung steht nur einem kleinen Teil der versicherten offen:

  • Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen die gesetzliche Versicherungspflichtgrenze von 66.600,00 € pro Jahr übersteigt (Stand: 01.01.2023)
  • Beamte
  • Freiberufler
  • Selbstständige

Ein weiterer großer Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung besteht darin, dass alle privat Krankenversicherten unmittelbare Vertragspartner der sie behandelnden Ärzte oder Kliniken sind. Daher sind sie auch selbst für die Begleichung der Rechnungen verantwortlich und müssen diese Beträge dann mit ihrer Krankenversicherung abrechnen.

Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung

Von der PKV in die GKV zu wechseln ist nur möglich, wenn

  • das Bruttoeinkommen dauerhaft unter der gesetzlichen Versicherungspflichtgrenze von 66.600,00 € jährlich (Stand: 01.01.2023) liegt oder
  • ein Selbstständiger in ein Angestelltenverhältnis überwechselt, dabei jedoch höchstens 55 Jahre alt ist.

Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung

Der Wechsel von der GKV in die PKV kann vollzogen werden, sofern

  • die gesetzliche Versicherungspflichtgrenze von 66.600,00 € jährlich (Stand: 01.01.2023) pro Jahr überschritten wird oder
  • der Versicherte Anspruch auf Arbeitslosengeld I und das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Im Artikel „Darum lohnt sich ein Vergleich der gesetzlichen Krankenkassen“ werden hierzu genauere Informationen bereitgestellt.

PKV oder GKV? Ein Versicherungsvergleich gibt wertvolle Hinweise

Menschen, die auf der Suche nach der für sie optimalen Krankenversicherung sind, sind bei dem Versuch, sich über die aktuellen Angebote einen Überblick zu verschaffen, auf Unterstützung angewiesen. Grundsätzlich haben sie hierfür drei Möglichkeiten:

  1. Die Beratung durch einen Versicherungsvertreter
    Ein klassischer Versicherungsberater bietet die Krankenversicherungen von nur wenigen Krankenversicherungsunternehmen an, in vielen Fällen sogar von nur einem. Ein fundierter Überblick ist unter diesen Bedingungen nicht möglich, die Beratung bleibt unvollständig. Er fühlt sich vor allem seinem Umsatz und der Provision sowie den Vorgaben des von ihm vertretenen Versicherungsunternehmens verpflichtet; wenn dann sein Kunde zufrieden ist, ist das ein schöner Nebeneffekt und macht es wahrscheinlicher, dass sich dieser später mit weiteren Versicherungswünschen wieder an ihn wendet.

  2. Die Beratung durch einen Versicherungsmakler
    Ein Versicherungsmakler ist nicht einem bestimmten Versicherungsunternehmen verpflichtet, sondern kann in seiner Beratung ein breites Spektrum der aktuellen Versicherungsmöglichkeiten vorstellen und anbieten. Auch er erhält bei einem erfolgreichen Vertragsabschluss eine Provision, was seiner Beratung einen bestimmten Schwerpunkt geben könnte. Auch hier ist also nicht unbedingt von dessen Objektivität auszugehen.

    Beide, Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler, haben häufig gemeinsam, dass sie ihre Kunden zu einem zügigen Vertragsabschluss bringen wollen. Das Angebot an den Kunden, sich den Vertrag zunächst in Ruhe zu Hause anzusehen, unterbleibt in vielen Fällen.

  3. Der Versicherungsvergleich im Internet
    Wem der persönliche Kontakt mit einem Vertreter oder Makler nicht so wichtig ist, ist mit einem Versicherungsvergleich im Internet gut beraten. Interessenten können sich hier zu jeder Tages- und Nachtzeit über das fast vollständige Spektrum der Krankenversicherungen informieren – sowohl über private als auch gesetzliche Krankenversicherungen. Der Vergleich ist in wenigen Minuten möglich, nachdem einige versicherungsrelevante Daten und der gewünschte Leistungsumfang in einem Auswahlmenü eingegeben worden sind. Hier haben Kunden die Zeit, die sie für einen objektiven Versicherungsvergleich benötigen: Jedes Portfolio kann beliebig oft aufgerufen und nach Wunsch angesehen werden, niemand drängt auf eine Entscheidung, die „nur jetzt so günstig“ ist, aber den Versicherten auf Jahre hinaus bindet. Es wird keine Provision gezahlt, daher ist auch eine Manipulation der Nutzer eines Versicherungsvergleichsrechners sinnlos und nicht erwünscht.
    In der Regel können sich die Nutzer eines solchen Vergleichsrechners die interessanten Angebote zur Ansicht per Post oder E-Mail zusenden lassen. Wer noch unschlüssig ist oder weitergehende Fragen hat, kann die Unterstützung durch eine eigene Telefon-Hotline in Anspruch nehmen. Kunden, die sich ohne persönliche Rücksprache für eine Krankenversicherung entscheiden möchten, können direkt online einen Versicherungsvertrag abschließen.