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Die private Krankenversicherung für Studierende

Nach geltendem Recht sind Studierende grundsätzlich bis zum 14. Semester oder bis zum Erreichen des 30. Lebensjahres gesetzlich krankenversichert. Doch gibt es hierbei Ausnahmeregelungen und Optionen auf Befreiung, wodurch eine private Krankenversicherung in Betracht gezogen werden könnte. Die Entscheidung darüber, ob dies von Vorteil ist, hängt unter anderem davon ab, welcher Versicherungsstatus vor dem Studium vorlag.

  1. Gesetzliche Familienkrankenversicherung
    Wer als Kind über die gesetzliche Familienkrankenversicherung eines Elternteils versichert war, kann diesen Schutz als Studierender bis zum 25. Lebensjahr beibehalten, in speziellen Fällen auch darüber hinaus. Da keine Beiträge für die Familienversicherung anfallen, ist sie die mit Abstand kosteneffizienteste Option für Studierende und sollte vorzugsweise nicht gewechselt werden.
    Studierende, die nach dem Austritt aus der Familienversicherung eine private Krankenversicherung in Betracht ziehen, erhalten ab dem Zeitpunkt der Einschreibung eine Frist von drei Monaten, um sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien zu lassen. Dies kann vor allem dann vorteilhaft sein, wenn die Absicht besteht, nach Abschluss des Studiums in der privaten Krankenversicherung zu verbleiben.

  2. Kinder von Beamten
    Kinder von Staatsdienern genießen oft den finanziellen Vorteil einer spezialisierten privaten Krankenversicherung, die aufgrund der staatlichen Beihilfeansprüche zu verringerten Prämien führt, da lediglich der Teil abgedeckt wird, der nicht von der Beihilfe erfasst ist. Diese kostengünstige Option lässt sich mit einer adäquaten Entbindungserklärung auch im akademischen Bildungsweg bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres fortführen. Sobald jedoch der Anspruch auf Kindergeld endet, erlischt ebenfalls die Beihilfe, was die Notwendigkeit mit sich bringt, einen umfassenden Versicherungsschutz zu suchen, welcher unweigerlich mit erhöhten Versicherungsprämien verbunden ist. In diesem Kontext mag eine speziell für Studierende konzipierte Versicherungspolice ratsam sein. Entscheidet man sich zu Studienbeginn für eine private Krankenversicherung, so ist ein Wechsel zu einer gesetzlichen Krankenkasse während der Studienzeit ausgeschlossen.

  3. Bereits privat Versicherte
    Studienanfänger, die bereits über einen privaten Krankenversicherungsschutz verfügen, stehen vor der Entscheidung, ob sie während ihres Studiums die gesetzliche Studentenkrankenversicherung wählen oder ihre private Versicherung mit einer Befreiung fortsetzen. Altersgrenzen spielen hierbei keine Rolle. Die Auswahl eines preiswerten Tarifs für Studierende resultiert meist nur in einer marginalen Anpassung der bisherigen Versicherungsprämie.

  4. Entscheidungsfreiheit bei Langzeitstudierenden
    Studierende, welche die Regelstudienzeit von 14 Semestern überschreiten oder während ihres akademischen Werdeganges die Altersgrenze von 30 Jahren erreichen, stehen vor einer wesentlichen Entscheidungssituation am Ende ihrer obligatorischen Mitgliedschaft in der staatlichen Krankenversicherung: Die Option besteht darin, sich als freiwilliges Mitglied weiterhin in der öffentlichen Krankenkasse zu versichern oder zu einer privaten Krankenversicherung zu wechseln, die oftmals preiswertere Beiträge anbietet. Es gilt zu beachten, dass der Zeitraum für eine solche Entscheidungsfindung lediglich zwei Wochen beträgt.

 

Erforderliche Befreiung für die private Krankenversicherung

Es ist für Studienanfänger, die den privaten Krankenversicherungsschutz präferieren, essentiell, sich von der allgemeinen, verpflichtenden gesetzlichen Krankenkasse, welche als normativer Gesundheitsschutz für Akademiker definiert ist, formal zu lösen. Diese formale Lösung erfordert eine schriftliche Erklärung, die entweder bei der eigenen Kasse oder bei dem alternativen Träger, bei dem man sich sonst hätte versichern lassen, vorzulegen ist. Ist die Erklärung einmal abgegeben, hat sie für die Dauer des Universitätsstudiums Gültigkeit und ist endgültig; das bedeutet konkret, dass diejenigen, die zu Beginn ihres Studiums die private Absicherung gewählt haben, während der gesamten Studienzeit daran festhalten müssen. Für die Einreichung des Befreiungsantrags ist ein Zeitfenster von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht vorgesehen; wird diese Frist nicht eingehalten, ist eine spätere Befreiung ausgeschlossen. Die obligatorische Versicherung wird entweder mit der erstmaligen Einschreibung oder mit dem Verlassen der familiären Krankenversicherung aktiv. Falls innerhalb dieser dreimonatigen Frist keine Inanspruchnahme von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt ist, wird die Freistellung mit Rückwirkung gültig, andernfalls ab dem ersten Tag des folgenden Monats.

 

Spezielle Tarife für studierende Privatversicherte

Im Rahmen einer privaten Krankenvollversicherung müssen Studierende, ähnlich wie in anderen individuellen Privatversicherungsabkommen, Beiträge für die ausgewählten Gesundheitsleistungen entrichten. Eine exzellente Absicherung setzt die Berechnung erhöhter Prämien voraus. Obwohl Studierende grundsätzlich den gleichen Bedingungen wie normale Versicherungsnehmer unterliegen, profitieren sie von ihrem jungen Alter sowie dem allgemein niedrigen Gesundheitsrisiko, was ihnen einen vorteilhaften Einstieg verschafft. Sollten dennoch gesundheitliche Vorbedingungen vorhanden sein, könnten Zusatzkosten in Form von Risikozuschlägen oder bestimmte Ausschlüsse im Leistungskatalog auftreten; im ungünstigsten Szenario ist sogar die Zurückweisung des Versicherungsantrages möglich.

Man sollte sich der Tatsache bewusst sein, dass ein einmal gefällter Entschluss, während der universitären Ausbildung eine private Krankenversicherung zu nutzen, für diese Zeitperiode Bestand hat; nach Abschluss des Studiums allerdings eröffnen sich alternative Versicherungsmöglichkeiten. Insbesondere ist die private Absicherung für Gesundheitskosten zu empfehlen, wenn der Wunsch besteht, auch nach der akademischen Laufbahn in diesem System zu verbleiben, da ein frühzeitiger Beitritt finanzielle Vorteile mit sich bringen kann.
Sollte jedoch nach dem Erreichen des Abschlusses zunächst ein Übergang in das System der gesetzlichen Krankenversicherung bevorstehen und sich im weiteren Verlauf durch ein anwachsendes Einkommen die Chance für eine Rückkehr in die private Krankenversicherung abzeichnen, könnte es klug sein, mittels einer preiswerten Anwartschaftsversicherung die Mitgliedschaft auf Sparflamme zu halten. Dadurch ließe sich bei einem zukünftigen Wechsel der lästige Prozess erneuter Gesundheitsüberprüfungen vermeiden.

Hinweis:
Ein Übergang zur staatlichen Gesundheitsversorgung während der akademischen Ausbildung bedingt eine Unterbrechung der Studienaktivitäten. Eine solche Umstellung ist realisierbar, falls zwischen dem Erwerb des Bachelorgrades und dem Antritt des Masterprogramms eine Zeitspanne von über einem Monat besteht. In dieser Phase ist es zwingend erforderlich, dass der Studierende nicht an einer Hochschule eingeschrieben ist. Sobald der Masterkurs anfängt, besteht die Option, in die öffentliche Krankenversicherung einzutreten.

 

PSKV – Private Krankenversicherung für Studierende

Einige private Krankenversicherer bieten spezielle Studententarife an, die auf einheitlichen Bedingungen für die Private Studentische KrankenVersicherung (PSKV) basieren. Diese Tarife sind wesentlich preiswerter als reguläre private Krankenversicherungstarife. Im Gegensatz zur üblichen Praxis in der privaten Krankenversicherung wird hier nicht das Kostenerstattungsprinzip angewandt, sondern Ärzte können direkt mit der Versicherung abrechnen, was für Studierende eine deutliche finanzielle Entlastung bedeutet. Jedoch sind die Leistungen im PSKV eingeschränkt: Allgemeine ärztliche Leistungen werden beispielsweise nur bis zum 17-fachen Satz der Gebührenordnung erstattet. Da viele Privatärzte einen höheren Satz – üblicherweise mindestens den 23-fachen Satz – berechnen, muss die Differenz dann selbst getragen werden. Für zahnärztliche Behandlungen wird bis zum 20-fachen Satz laut Gebührenordnung erstattet. Im stationären Bereich sind keine Wahlleistungen wie Einzel- oder Zweibettzimmer sowie Chefarztbehandlung im PSKV-Tarif vorgesehen.

Ist eine private Krankenversicherung für Studierende ratsam?

Studierende, die sich für eine private Krankenkasse entscheiden, profitieren von erstklassigen medizinischen Dienstleistungen, wobei die Möglichkeit der freien Wahl ihres behandelnden Arztes hervorzuheben ist. Facharzttermine lassen sich üblicherweise zügig vereinbaren, und das verfügbare Spektrum an Gesundheitsleistungen ist weitreichender und weniger streng reguliert als das der gesetzlichen Krankenversicherung. Abhängig vom ausgewählten Versicherungstarif und eventuellen Zusatzoptionen können Studierende von Einkommensgrenzen befreit sein, geringe bis keine Zuzahlungen für Medikamente leisten und sich auf Wunsch von einem Chefarzt behandeln lassen, falls ein Krankenhausaufenthalt notwendig wird.

Die Höhe der Monatsbeiträge hängt vom individuellen Bedarf ab, und obwohl die private Krankenversicherung für Studierende tendenziell mehr Leistungen anbietet und daher generell kostspieliger ist, ist ein Basistarif nur geringfügig teurer als der gesetzliche Standardbeitrag. Die Beiträge werden sehr individuell kalkuliert, wodurch sich kein pauschaler Wert festlegen lässt. Als Faustregel gilt, dass jüngere und gesündere Mitglieder in der privaten Kasse weniger entrichten.

Die Tarifein der PKV können bei Bedarf flexibel angeglichen werden, was eine anpassungsfähige Kosten- und Versorgungsstruktur ermöglicht.

Mit einem Basis- oder Studierendentarif ist eine hochwertige Grundabsicherung möglich, wer jedoch mehr Schutz wünscht, muss entsprechend mehr investieren. Dies trifft auch auf den gesetzlichen Bereich zu, in dem viele Versicherte mit zusätzlichen privaten Policen vorsorgen.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass es sinnvoll ist, langfristig zu planen und als Studierender von einer exzellenten Gesundheitsversorgung zu profitieren. Wie sich gezeigt hat, ist die Wahl der privaten Krankenversicherung für Studierende eine perspektivisch reizvolle Option, da die Anfangskosten nicht signifikant höher sind als in der gesetzlichen Krankenversicherung und durch Beitragsanpassungen sowie einen gesundheitsbewussten Lebensstil gesteuert werden können.

Eine fachkundige Beratung durch einen unabhängigen Versicherungsexperten kann schnell Aufschluss über die zu erwartenden Kosten für die angebotenen Leistungen geben.

 

Krankenversicherung und BAföG 

In Bezug auf BAföG bestehen keine Nachteile im Vergleich zur gesetzlichen Versicherung, da beide den gleichen Zuschuss von erhalten.

Allerdings ist es nötig, den Zuschuss für die private Krankenversicherung gesondert beim BAföG-Amt zu beantragen.