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Die private Krankenversicherung für Selbstständige

Selbstständige haben das Recht zu wählen, ob sie sich privat oder gesetzlich für den Krankenversicherungsschutz entscheiden. Unabhängig von der Wahl müssen sie die Beiträge zur Gänze selbst tragen, mit Ausnahme von Freischaffenden aus Kunst und Journalismus, die unter bestimmten Voraussetzungen in die Künstlersozialkasse einbezogen werden können.

Der Beitragsanteil zur Gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich nach dem Gesamteinkommen, wohingegen in der Privaten Krankenversicherung Tarifoptionen bestehen, die individuell nach den Bedürfnissen des Versicherten gestaltet werden können, was ihnen ermöglicht, die monatlichen Kosten zu beeinflussen.  Die Entscheidung für die Private Krankenversicherung ist langfristig bindend und kann nicht ohne Weiteres revidiert werden.

Hinweis für Unternehmer mit geringem Einkommen
Selbstständige mit niedrigerem Verdienst könnten die Vorteile der gesetzlichen Krankenkasse in Betracht ziehen, da sich die Höhe der Beiträge nach dem erzielten Einkommen richtet und zunächst auf Grundlage der letzten Steuererklärung ermittelt wird. Sobald das neueste Finanzdokument eingereicht wurde, erfolgt eine Anpassung der Beitragszahlungen. Sollte sich herausstellen, dass das Einkommen gestiegen ist, wird eine rückwirkende Zahlung fällig, im umgekehrten Szenario erhält der Versicherte eine Rückvergütung. Es ist unerlässlich, die Steuererklärung innerhalb eines Zeitfensters von drei Jahren nachzureichen, andernfalls wird im Nachhinein der Höchstbeitrag eingefordert.
Es ist ratsam, eine Absicherung für längere Krankheitsfälle zu bedenken. Entscheidet man sich für das Krankengeld der Gesetzlichen Krankenversicherung, zahlt man den regulären Beitragssatz von 14,6 Prozent zuzüglich des Zusatzbeitrags und erhält ab dem 43. Tag Krankengeld sowie Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Durch zusätzliche Wahltarife kann Krankengeld bereits ab dem 15. oder 22. Tag in Anspruch genommen werden. Bei einem Einkommenseinbruch von mehr als 25 Prozent innerhalb eines Jahres besteht die Möglichkeit, im laufenden Jahr eine Neuberechnung des Beitrags bei der Krankenkasse zu beantragen. Ein niedrigeres Einkommen wird mittels eines Vorauszahlungsbescheids oder durch Nachweise der Finanzverwaltung belegt.

 

Die Evaluierung einer privaten Gesundheitsfürsorge

Im Bereich der Privatversicherungen punktet die maßgeschneiderte Tarifgestaltung sowie ein potenziell umfassenderes Spektrum an Gesundheitsleistungen. Ein signifikanter Pluspunkt der privaten Absicherung liegt in ihrer Anpassungsfähigkeit. Die Auswahl der Dienstleistungen und demnach auch die Aufwendungen sind modifizierbar.  Für junge und gesunde Unternehmungsgründer kann der Übertritt in die private Versicherung eine attraktive Möglichkeit darstellen. Es bedarf einer umfassenden, fachkundigen Konsultation und einer darauf folgenden detaillierten Gegenüberstellung der jeweiligen Bedingungen, um schlussendlich zu ermitteln, ob der Abschluss einer privaten Krankenversicherung im Vergleich zur gesetzlichen eine überlegene Option repräsentiert.

Personen, für die eine staatliche Krankenversicherung vorteilhafter sein könnte:

  • Gesundheitliche Beeinträchtigungen
    Unternehmensgründer, die bereits gesundheitliche Einschränkungen aufweisen, sehen sich oftmals mit überproportionalen Kosten für eine private Krankenversicherung konfrontiert. Dies liegt daran, dass die Beitragshöhe dort von individuellen Faktoren wie Alter und körperlichem Wohlsein beeinflusst wird. Aus diesem Grund stellt in solchen Fällen die gesetzliche Krankenversicherung oftmals die finanziell attraktivere Alternative dar, da hier die Beiträge anhand des Einkommens und nicht nach dem gesundheitlichen Zustand bemessen werden.

  • Unternehmer mit Angehörigen
    Selbständige mit Nachwuchs oder Partner, die keiner Vollzeiterwerbstätigkeit nachkommen, können ihre Familienangehörigen kostenfrei in die öffentliche Familienversicherung einbinden. Dies stellt einen bedeutsamen Vorzug der gesetzlichen gegenüber der privaten Krankenversicherung dar und sollte in die Entscheidungsfindung einbezogen werden.

 

Die Klassifizierung als Unternehmer

Personen, die neben ihrem eigenen Geschäftsbetrieb zusätzlich in einem Angestelltenverhältnis stehen, sollten die Konsequenzen für ihren Status hinsichtlich der Sozialversicherung nicht außer Acht lassen. Zwei Faktoren sind dabei entscheidend: Einerseits die zeitliche Beanspruchung durch die jeweilige Tätigkeit und andererseits das erzielte Einkommen aus diesen Beschäftigungen.

Überwiegt das Engagement in der selbstständigen Arbeit in Bezug auf diese Kriterien, gilt man vorrangig als selbstständig Erwerbender, wodurch eine Befreiung von der Versicherungspflicht eintritt. Sollten hingegen die Arbeitsstunden und das Einkommen aus dem Anstellungsverhältnis größer sein, so wird das daraus resultierende Einkommen für die Bestimmung der Versicherungsmitgliedschaft herangezogen. Verbleibt dieses Einkommen unter der definierten Schwelle zur Versicherungspflicht, resultiert daraus eine verpflichtende Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken- und Sozialversicherung. Einnahmen aus der selbstständigen Arbeit sind in diesem Zusammenhang irrelevant. Zeigt sich, dass die aufgewendete Zeit für eine Tätigkeit umfassender ist, wohingegen die andere Tätigkeit ein höheres Einkommen generiert, gestaltet sich eine klare Einordnung schwieriger. In einem solchen Fall empfiehlt es sich, Kontakt mit den entsprechenden Versicherungsinstanzen aufzunehmen, um eine detaillierte Prüfung und Bewertung der individuellen Situation zu ermöglichen.

Die Klassifizierung als Unternehmer spielt nicht nur für die Wahl Ihrer Krankenversicherung eine Rolle, sondern beeinflusst ebenso Ihre Verpflichtungen gegenüber den übrigen Sozialversicherungsträgern. Als Selbstständiger sind Sie beispielsweise nicht in dem Maße zur Beitragsleistung an die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung verpflichtet, wie es ein Angestellter wäre. Ob Sie als Unternehmer gelten, lässt sich mittels eines Fragebogens bei Ihrer Krankenkasse oder durch das Statusfeststellungsverfahren bei der Rentenversicherung klären. Unabhängig vom Ergebnis ist es Ihre Verantwortung, Ihre Krankenversicherung regelmäßig über Ihre aktuelle berufliche Situation zu informieren. Dies gilt ebenfalls für den Fall, dass Sie eine Nebentätigkeit ausüben. Sollten Sie als selbstständig und damit nicht versicherungspflichtig eingestuft werden, haben Sie einen Zeitraum von drei Monaten, um sich zwischen einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung zu entscheiden.

Wichtiger Hinweis
Wer zuvor gesetzlich pflichtversichert war und sich nach dem Beginn der Selbstständigkeit für die freiwillige gesetzliche Versicherung entscheiden möchte, muss dies binnen drei Monaten tun (gemäß § 9 Abs. 2 SGB V). Hierfür ist ein Antrag auf freiwillige Versicherung bei der Krankenkasse zu stellen.