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Die bezahlbare private Krankenversicherung im Alter

Seit mehr als zwanzig Jahren lässt sich eine anhaltende Steigerung der Beiträge im öffentlichen Gesundheitswesen feststellen. Durchschnittlich stiegen die Höchstsätze der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 1986 um etwa 3,34 Prozent pro Jahr. Aktuell ist der Beitrag nahezu doppelt so hoch wie der Höchstwert von damals. Dennoch erfuhren Personen mit einer privaten Gesundheitsabsicherung im selben Zeitraum oft geringere Beitragskosten als in der gesetzlichen Versicherung. So lag der Höchstbeitrag der gesetzlichen Gesundheitsdienste im Jahre 1985 bei beinahe 480 Deutsche Mark. Im Gegensatz dazu konnten viele Versicherte mit privaten Policen ihre Absicherung über Jahre hinweg zu deutlich attraktiveren Prämien realisieren, obwohl ihre Verträge vielfach anspruchsvollere medizinische Leistungen umfassten.
Es ist unstrittig, dass die Beiträge für Krankenversicherungen, unabhängig von der Art, eine steigende Tendenz zeigen. Als wesentliche Ursachen dieser Entwicklung werden erhöhte Lebensdauer und inflationäre Entwicklungen angesehen. Nicht außer Acht zu lassen ist der stetige medizinische Fortschritt, der mit neuartigen Therapieverfahren und verfeinerten präventiven Maßnahmen die Kosten im Gesundheitsbereich deutlich beeinflusst. Es zeigt sich, dass erhöhte Versicherungsprämien in der privaten Krankenversicherung vorrangig auf gestiegene medizinische Ausgaben zurückzuführen sind und weniger auf das Lebensalter der Versicherten.

Es erscheint daher ratsam, die weitläufige Annahme zu hinterfragen, die Kosten für eine private Krankenversicherung im Alter seien für die Mehrheit der Gesellschaft nicht tragbar. Häufig entsprechen die in den Medien porträtierten Einzelfälle nicht der Gesamtheit der Gegebenheiten.

 

Bietet die staatliche oder private Krankenversicherung Vorzüge für Senioren?

In der Diskussion um die optimale Krankenversicherung im fortgeschrittenen Lebensabschnitt stehen sich die gesetzliche (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV) gegenüber. Viele angehende Rentner neigen dazu, aufgrund der weitverbreiteten Meinung, dass die Beiträge der PKV im Alter drastisch ansteigen, die gesetzliche Versicherung zu bevorzugen. Allerdings ist ein Wechsel zurück in die GKV nach dem 55. Lebensjahr lediglich unter außergewöhnlichen Umständen machbar. Ungeachtet dessen besitzt die PKV gegenüber der GKV erkennbare Vorzüge für Senioren, einschließlich der Beständigkeit der Leistungen eines gewählten Tarifes, die im Gegensatz zu potentiellen Einschränkungen durch gesetzliche Anpassungen bei der GKV nicht reduziert werden dürfen. Darüber hinaus stehen Privatversicherten mehrere Strategien offen, um auf Erhöhungen der Beiträge effektiv zu reagieren, während die Beiträge der GKV direkt mit dem Renteneinkommen korrelieren, sodass eine Verringerung der Kosten meist auch eine Minderung des Einkommens nach sich zieht.

Eine generelle Feststellung zu treffen, inwiefern private oder gesetzliche Versicherungsträger im späten Lebensstadium höher belasten, gestaltet sich als problematisch. Die Beitragskosten der privaten Gesundheitsvorsorge (PKV) werden durch diverse, individuell unterschiedliche Merkmale determiniert. Zusätzlich ist von Bedeutung, ob Versicherungsnehmer von dem Vorzug Gebrauch gemacht haben, innerhalb ihrer Versicherung tariflich zu wechseln und dadurch ihre über Jahre angesparten Altersrückstellungen zu bewahren, oder ob sie oftmals ihren Versicherungsanbieter gewechselt und somit die aufgebauten Rücklagen jeweils verloren haben. Im Szenario häufiger Wechsel sind die einbezahlten Rückstellungen für das Alter hinfällig, was unweigerlich zu einer erhöhten Beitragslast in der späten Lebensphase führt.

 

Was die Medien leider verschweigen

Der Pensionär, welcher in seiner aktiven Arbeitsphase über ein lukratives Einkommen verfügte, vermochte im Laufe seiner Erwerbstätigkeit Beitragskosten in der privaten Krankenversicherung (PKV) effektiv zu senken. Im Falle einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hätte er, aufgrund seines Einkommens, welches die Beitragsbemessungsgrenze überstieg, den maximalen Beitrag entrichten müssen.

In der GKV richtet sich die Beitragshöhe nach dem jeweiligen Einkommen. Zu den relevanten Einkünften gehören nicht nur die gesetzliche Altersrente, sondern ebenfalls Einkünfte aus Betriebsrenten, Direktversicherungen und andere private Zuflüsse wie Renten, Mieteinnahmen und Pachteinkünfte, sowie Einkommen aus beruflicher Tätigkeit.

Je nach Art der Einkünfte werden unterschiedliche Beitragssätze herangezogen. So wird für die Auszahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung lediglich der halbe Satz fällig, während Betriebsrenten und Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit mit einem Beitragssatz von 14,6 Prozent belegt sind. Im Gegensatz dazu wird der Beitrag in der PKV auf Basis individueller und vertragsbezogener Kriterien bestimmt, ohne dass das Einkommen Einfluss auf die Beitragshöhe nimmt. Deswegen erweist sich die PKV besonders für Pensionäre mit beträchtlichen Einkünften als wirtschaftlich vorteilhafter.

 

Regulierungsmechanismen zur Beitragsentlastung im Alter

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sowie aus Eigeninitiative haben die Betreiber privater Krankenversicherungen mannigfaltige Regulierungsmechanismen implementiert, um eine finanzielle Überforderung der Versicherten im fortgeschrittenen Lebensalter zu verhindern. Nach Vollendung des sechzigsten Lebensjahres entfallen bestimmte zusätzliche Gebühren, und es setzen langfristige finanzielle Entlastungsstrategien ein, die – bei umsichtiger finanzieller Planung – eine Reduktion der Prämien im höheren Alter ermöglichen könnten. Diese Regelung profitiert jedoch primär denjenigen, die bereits längerfristig versichert sind.

Änderungen im Detail:

  • Nach dem Erreichen des 60. Lebensjahres wird der gesetzlich vorgeschriebene Aufschlag von 10 Prozent nicht mehr erhoben.
  • Ab einem Alter von 65 Jahren tragen die angesparten Altersrückstellungen zur Stabilisierung der Versicherungsbeiträge bei.
  • Mit dem Beginn der Rente entfällt der Beitrag für das versicherte Krankentagegeld.
  • Rentner, die eine gesetzliche Altersrente beziehen, können einen Zuschuss in Höhe von 7,95 Prozent ihres Rentenanspruchs beantragen, um ihre Krankenversicherungsbeiträge zu senken.

 

Strategien zur Minderung der Prämien in der PKV

In der späteren Lebensphase stehen Angehörigen der individuellen Gesundheitsvorsorge diverse Strategien zur Verfügung, die darauf abzielen, einer Erhöhung der Beiträge vorbeugend zu begegnen. Möglichkeiten umfassen die Reduktion des Leistungsumfangs, die Auswahl eines Tarifs mit niedrigeren Kosten, die Erhöhung des Eigenanteils bei den Behandlungskosten sowie die Rückgewähr von Beiträgen.

  • Herabsetzung der Versicherungsleistungen
    Insbesondere in höherpreisigen Versicherungsmodellen können Pensionäre signifikante Einsparungen bei den Prämien realisieren. Wird beispielsweise auf Zusatzoptionen wie die Behandlung durch einen leitenden Arzt oder das Alleinbelegen eines Zimmers bei Krankenhausaufenthalten verzichtet, sofern diese nicht zwingend erforderlich sind und der Verzicht im Versicherungsvertrag vorgesehen ist, können die finanziellen Belastungen erheblich reduziert werden.

  • Wechsel in einen kostengünstigeren Tarif
    Ein Wechsel zu einem kostengünstigeren Tarifmodell könnte erhebliche ökonomische Vorteile nach sich ziehen. Es ist von grundlegender Bedeutung, die verfügbaren Alternativen akribisch zu evaluieren und anschließend eine Auswahl zu treffen, die das finanzielle Auslagen minimiert.
    • Tarifwechsel im Sinne Paragraph 204 des Versicherungsvertragsgesetzes
      Gemäß Artikel 204 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) sind Klienten, die einer privaten Krankenversicherung angehören, berechtigt, innerhalb ihrer Versicherungsgesellschaft die Tarife zu wechseln. Diese Bestimmung ist eine Modifikation des früheren Artikels 178 des VVG. Tatsächlich besteht für Versicherte seit dem Jahr 1994 die gesetzliche Möglichkeit, zu jedem von der eigenen Versicherung angebotenen Tarif zu wechseln. Aufgrund der Tatsache, dass zahlreiche Versicherte noch zu hohen, veralteten Prämien abgesichert sind, welche Neukunden nicht mehr offeriert werden, streben die Versicherer oftmals danach, mit diversen Vorwänden die Umstellung auf kostengünstigere Tarife zu verhindern. Daher erweist sich die Richtlinie des Artikels 204 des VVG als besonders vorteilhaft für Versicherte, die Verträge mit älteren Tarifmodellen besitzen.
    • Wechsel in den Basis- oder Standardtarif
      Versicherte im Ruhestand besitzen zu jeder Zeit die Option, in einen Basistarif oder einen mit der gesetzlichen Krankenversicherung leistungsmäßig vergleichbaren Standardtarif zu wechseln. Diese Option zur Umstellung in einen Tarif mit reduziertem Leistungspaket gestaltet sich bei den privaten Krankenversorgern in der Regel problemlos und kann jederzeit vollzogen werden. Eine erneute Überprüfung des Gesundheitszustandes ist üblicherweise nicht erforderlich, was sich ebenfalls positiv auf die Beitragshöhe auswirken kann.

 

Zurück in die Krankenkasse?

Ein Wechsel zurück zur gesetzlichen Krankenversicherung könnte für künftige Rentner als Ausweg dargestellt werden, doch ist dies oft nicht die optimale Lösung.

  1. Um in der Krankenversicherung der Rentner aufgenommen zu werden, ist eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung von mindestens 90 Prozent der zweiten Hälfte des Arbeitslebens erforderlich.
  2. Ab einem Alter von 55 Jahren ist diese Rückkehr gesetzlich nicht mehr möglich, allerdings gibt es Ausnahmen, die jedoch einer fachkundigen Beratung bedürfen.
  3. Bevor man einen solchen Schritt erwägt, sollten die Gestaltungs- und Optimierungsoptionen innerhalb der privaten Krankenversicherun geprüft werden.

 

Fazit

  1. Es lässt sich schlüssig konstatieren, dass Beitragslasten für Pensionäre im fortgeschrittenen Lebensalter beträchtlich zunehmen können. Präventivmaßnahmen, die bereits lange vor dem Übergang in den Ruhestand ergriffen werden können, bieten eine Möglichkeit, diesen Kostenanstieg abzumildern. Versicherte haben die Option, in jüngeren Jahren über Altersrückstellungen höhere Zahlungen zu leisten, um im Alter finanzielle Entlastung bei den Prämien zu erfahren.
  2. Durch die Wahl eines Tarifs zur Beitragsentlastung lassen sich die finanziellen Aufwendungen für Versicherungsprämien signifikant reduzieren. Abhängig von gewähltem Tarif und Versicherungsprodukt ist es für Mitglieder einer privaten Krankenversicherung möglich, bis zu 50 Prozent der Kosten ab dem Zeitpunkt des Renteneintritts zu verringern. Insbesondere kurz vor dem Ruhestand oder mit Beginn desselben können Einsparungen primär durch Anpassungen des Tarifs oder eine Erhöhung der Eigenbeteiligung erreicht werden.
  3. Um die Prämienlast bei Rentenantritt weiter zu senken, besteht die Option, den Umfang der Versicherungsleistungen zu reduzieren und auf zusätzliche, nicht zwingend notwendige Leistungen zu verzichten. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gestaltet sich für ältere Menschen oft als herausfordernd und ist nicht in jedem Fall realisierbar.
  4. Versicherungsnehmer, die innerhalb der privaten Krankenversicherung (PKV) wechseln oder einen Wechsel zurück in die GKV in Erwägung ziehen, sind gut beraten, sich im Vorfeld mit ihrem Versicherungsgeber in Verbindung zu setzen. Dieser ist rechtlich verpflichtet, seine Klienten über kostengünstigere Optionen innerhalb der privaten Krankenversicherung aufzuklären.