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Tarife in der privaten Krankenversicherung

Im Bereich der privaten Gesundheitsvorsorge existiert eine kaum zu überblickende Vielzahl an Beitragsoptionen, welche die Auswahl des passenden Versicherungsmodells komplex gestaltet. Ein Ordnungssystem, das sich auf die Kategorisierung dieser Modelle stützt, unterstützt bei der systematischen Erfassung und Bewertung der divergierenden Varianten.

 

Kalkulation der PKV-Tarife

Die Kalkulation der PKV-Tarife ist ein komplexer Prozess, der sich an versicherungsmathematischen Verfahren orientiert. Entscheidend ist das Prinzip der Äquivalenz, wonach die voraussichtlichen Kosten für den Versicherungsschutz durch die Beiträge der Versicherten langfristig abgedeckt werden müssen. Ebenso müssen Kosten für Verwaltung, Vertrieb und eine adäquate Verzinsung des Eigenkapitals berücksichtigt werden.

Daraus folgt, dass Tarife mit umfangreicheren Leistungen entsprechend höhere Prämien erfordern, um die Kostendeckung sicherzustellen. Selbstbeteiligungen, welche die Leistungen der Versicherung reduzieren, resultieren hingegen in niedrigeren Beiträgen. Bei der Tarifberechnung spielen auch Faktoren wie das Alter, der Gesundheitszustand oder das Gesundheitsverhalten der Versicherten eine Rolle, die aufgrund von Erfahrungswerten und statistischen Wahrscheinlichkeiten in die Kalkulation einfließen.

Die Krankenvollversicherung garantiert Freiberuflern, Selbstständigen sowie Arbeitnehmern, die über der Versicherungspflichtgrenze liegen und sich gegen eine freiwillige Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenkasse entscheiden, einen allumfassenden Schutz. Dieser beinhaltet ambulante und stationäre Behandlungen, Zahnbehandlungen, Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel. Ohne Selbstbeteiligung und bei Erfüllung bestimmter Bedingungen leistet die Krankenvollversicherung eine vollständige Kostenübernahme. Der Versicherungsschutz kann, innerhalb gewisser Rahmenbedingungen, durch die Auswahl verschiedener Wahlleistungen im Krankenhaus beeinflusst werden.

 

Kostengestaltung in der Krankenvollversicherung

Im Sektor der Krankenversicherungen kommt den Prämien für ganzheitliche Versicherungslösungen eine signifikante Bedeutung zu. Sie sind maßgeblich für die Gewährleistung einer lückenlosen medizinischen Betreuung und stellen die notwendigen Mittel für eine fundierte Gesundheitsfürsorge dar. Eine fundierte Analyse dieser finanziellen Investitionen ist unerlässlich für die Wahrung der persönlichen Gesundheitsinteressen. Diese Prämien entsprechen der finanziellen Einschätzung des Risikos und des Engagements des Versicherungsanbieters.

  • Quotentarife
    Diese richten sich vornehmlich an Beamte, da bei ihnen ein beachtlicher Teil der Gesundheitskosten bereits durch die Beihilfe des Dienstherren getragen wird. Entsprechend wird kein vollständiger, sondern ein anteiliger Schutz für den nicht abgedeckten Teil erforderlich, welcher durch Quotentarife zur Verfügung gestellt wird. Im Gegensatz zur Krankenvollversicherung erfolgt die Erstattung hierbei nicht zu 100 Prozent, sondern entsprechend der vereinbarten Quote.

  • Studentische Tarife
    Studierende haben die Möglichkeit, sich für eine Krankenversicherung in der PKV zu entscheiden, wobei manche Versicherer ein branchenweit einheitliches Leistungspaket anbieten, das im Vergleich zur regulären Vollversicherung reduzierte Leistungen vorsieht, aber dadurch auch finanziell attraktiver für Studierende ist. Darüber hinaus gibt es Versicherer, die spezielle Studententarife außerhalb dieses Standards offerieren.

  • Krankenvollversicherungstarife
    Innerhalb der Vollversicherung für Gesundheitskosten finden vor allem Freiberufler, Selbstständige sowie Angestellte, deren Gehalt oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze liegt, einen umfassenden Schutz. Hierunter fallen ambulante und stationäre Behandlungen, zahnärztliche Versorgung, Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel. Bei Erfüllung bestimmter Bedingungen und in Abwesenheit einer Selbstbeteiligung übernimmt die Vollversicherung die Kosten vollständig. Die Auswahl des Versicherungsschutzes ist bis zu einem gewissen Grad anpassbar, beispielsweise durch die Vereinbarung von Sonderleistungen im Krankenhaus.

  • Tarife mit Selbstbeteiligungen
    Bei einer Vielzahl von Tarifoptionen im Bereich der privaten Krankenversicherung (PKV) besteht die Option, eine Eigenbeteiligung der Versicherten festzulegen. Diese Möglichkeit erstreckt sich über die vollumfängliche Krankenversicherung hinaus auch auf zusätzliche und ergänzende Versicherungsangebote. Nicht selten ist der Eigenanteil in bestimmten Tarifmodellen sogar obligatorisch. Versicherte sind dann angehalten, einen Anteil der anfallenden Kosten aus eigener Tasche zu finanzieren.

    Hierbei gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten:

    • Vollständige Eigenbeteiligung
      In dieser Ausführung muss der Versicherte in jedem Bereich der medizinischen Versorgung zunächst die Kosten bis zur vereinbarten Obergrenze des Eigenanteils tragen, bevor die Versicherungsgesellschaft eine Kostenübernahme vornimmt.

    • Selektive Eigenbeteiligung
      Bei modular strukturierten Tarifen beschränkt sich die Eigenbeteiligung oft nur auf ausgewählte medizinische Leistungen – beispielsweise ambulante Behandlungen oder zahnmedizinische Versorgungen innerhalb der vollständigen Krankenversicherung.

    • Prozentuale Eigenbeteiligung
      Hierbei leistet der Versicherte einen prozentual festgelegten Beitrag zu den Gesamtkosten. Dieser Eigenanteil ist jedoch in der Regel auf eine maximale Summe pro Jahr begrenzt.

 

Ergänzungs- und Zusatztarife

Optionale Zusatzversicherungen sind primär, jedoch nicht ausschließlich, für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung konzipiert, die daran interessiert sind, ihren grundlegenden Versicherungsschutz zu erweitern, um eine ähnliche Absicherung wie bei privaten Krankenversicherungen zu erreichen. Solche Tarife bieten zusätzliche Deckung für medizinische Dienstleistungen, für welche die gesetzlichen Kassen lediglich einen reduzierten Kostenanteil tragen. Die Versicherungsunternehmen übernehmen hierbei entweder den gesamten oder einen Teil des von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gedeckten Betrags, wobei die Konditionen variieren können. Im Rahmen der Zusatzversicherungen werden spezifische Sektoren abgedeckt, für die die gesetzliche Krankenversicherung keinen Schutz gewährt. Beispiele für häufig abgeschlossene Zusatz- und Ergänzungsversicherungen umfassen: Versicherungen für zahnmedizinische Zusatzleistungen, stationäre Zusatzversorgung, tägliche Krankenhausgeldleistungen, Sehhilfen, alternative Behandlungsmethoden durch Heilpraktiker, internationale Reisekrankenversicherungen sowie Tagegeldversicherungen im Krankheitsfall.

 

Sozialtarife

Aufgrund rechtlicher Bestimmungen sind private Krankenversicherer verpflichtet, gewisse Konditionen anzubieten, die als Sozialtarife bekannt sind. Diese umfassen spezifische Vollversicherungsoptionen für die Krankenversicherung, die durch genaue Richtlinien in Bezug auf die zu gewährenden Leistungen und festgelegte Beitragsgrenzen gekennzeichnet sind. Die ansonsten vorhandene Flexibilität bei der Ausgestaltung der Versicherungsbedingungen ist in diesem Rahmen begrenzt. Ziel dieser verpflichtenden Versicherungstarife ist es, Personen, die sich keinen kostspieligeren Schutz leisten können und denen gleichzeitig der Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versagt bleibt, finanziell entgegenzukommen.

  • Basistarif
    Im Jahr 2009 wurde der Basistarif eingeführt, der seinen Mitgliedern einen Leistungsstandard bietet, der dem der staatlichen Krankenkassen ähnelt. Die Prämien für diesen Tarif dürfen den maximalen Beitrag der GKV zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags nicht überschreiten. Personen, die sozialrechtlich als unterstützungsbedürftig gelten, zahlen maximal die Hälfte dieses Höchstbeitrags.

  • Standardtarif
    Der Standardtarif weist Parallelen zum Basistarif auf, ist allerdings ausschließlich für jene Versicherte zugänglich, die vor 2009 mindestens ein Jahrzehnt lang privat versichert waren und zusätzliche Kriterien erfüllen. Die Prämienhöhe für diesen Tarif ist auf den GKV-Höchstbeitrag fixiert, bei Verheirateten auf einen Gesamtbetrag von 150 Prozent desselben. Hierbei werden Alterungsrückstellungen vollumfänglich miteinbezogen, was in vielen Fällen zu kostengünstigeren Konditionen im Vergleich zum Basistarif führt.

  • Notlagentarif
    Der Notlagentarif stellt eine besondere Option dar, die ausschließlich Personen offensteht, die mit ihrer Beitragszahlung im Rückstand sind. Die Umstufung in diesen Tarif erfolgt automatisch bei anhaltendem Zahlungsverzug und führt dazu, dass der gewohnte Krankenversicherungsschutz pausiert wird. Dieser Tarif sichert lediglich die grundlegendsten medizinischen Bedürfnisse ab und konzentriert sich auf die Behandlung akuter Krankheiten sowie Schmerzzustände.