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Vergleich und Auswahl einer adäquaten gesetzlichen Krankenversicherung

In der Bundesrepublik Deutschland obliegt die Absicherung von circa 70 Millionen Bürgern im Krankheitsfall unterschiedlichen öffentlichen Krankenversicherungsträgern. Diese untergliedern sich in mehrere Kategorien:

  • Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK)
    Regionale Gesundheitskassen, bekannt als Allgemeine Ortskrankenkassen, existieren mit spezifischer Zuständigkeit für bestimmte Gebiete, die sich gegebenenfalls über mehrere Bundesländer erstrecken. Derzeit befinden sich diese Kassen in mehreren Teilen der Bundesrepublik, unter anderem in Baden-Württemberg, Bayern, dem Stadtstaat Bremen sowie Bremerhaven, des Weiteren in Hessen, Niedersachsen, in der Kombination von Rheinland-Pfalz und dem Saarland, zudem in Hamburg und Sachsen-Anhalt; darüber hinaus existieren drei überregionale Körperschaften: die AOK Nordost, AOK Nordwest sowie die AOK PLUS.

  • Knappschaft und Ersatzkassen
    Die Ersatzkassen sowie die Knappschaft repräsentieren etablierte Institutionen der öffentlichen Gesundheitsfürsorge in Deutschland. Mit Beginn des Jahres 1996 wurde die restriktive Regulierung, welche die Mitgliedschaft in diesen Kassen auf gewisse Berufsgruppen limitierte, aufgehoben, was allen Anspruchsberechtigten die Möglichkeit eröffnet, sich eigenständig für eine dieser Körperschaften zu entscheiden.
    Unter den Ersatzversicherungen finden sich namhafte Anbieter wie die Barmer, die DAK Gesundheit, die HEK – Hanseatische Ersatzkasse, die KKH Kaufmännische Ersatzkasse, die Techniker Krankenversicherung (TK) sowie die Knappschaft selbst.

  • Betriebskrankenkassen (BKK)
    Unternehmen mit einer Belegschaft von über tausend Personen, die der Versicherungspflicht unterliegen, haben die Möglichkeit, eine eigene Krankenkasse zu etablieren, bekannt als Betriebskrankenkasse. Es ist keineswegs obligatorisch, dass ausschließlich Angehörige des jeweiligen Betriebs dort versichert sind; vielmehr können sich diese Kassen auch für externe Versicherte öffnen. Die Anzahl der Betriebskrankenkassen ist beträchtlich, daher wird an dieser Stelle auf eine detaillierte Nennung verzichtet.
    Charakteristisch für eine Betriebskrankenkasse ist das Akronym "BKK", welches häufig dem firmenspezifischen Namen vorangestellt wird.

 

Die Wahl der Krankenkassen nach eigenen Wertvorstellungen

Die Auswahl einer adäquaten gesetzlichen Krankenversicherung ist maßgeblich von individuellen Wertvorstellungen beeinflusst. Als Veranschaulichung mag dienen, dass einige Versicherte auf konventionelle medizinische Verfahren bauen, während Gegenspieler traditioneller Medizin den Fokus auf naturheilkundliche Praktiken legen. Hierbei divergieren die Leistungsspektren bezüglich naturheilkundlicher Behandlungen signifikant unter den Krankenversicherern. Eine Tendenz zur Integration solcher Methoden in den Leistungskatalog ist bei etlichen Versicherern zu beobachten, andere hingegen erkennen hier keinen Leistungsanspruch an.

Vor der Entscheidung für eine passende Krankenversicherung empfiehlt es sich, spezifische Aspekte zu erwägen, um die für das eigene Bedürfnisprofil maßgeschneiderten Services zu identifizieren. Unter den relevanten Kriterien könnten folgende Punkte Ihre Entscheidung beeinflussen:

  • Familienplanung und die Begleitung während Schwangerschaft sowie Entbindung.
  • Erweiterte Auswahlmöglichkeiten und Autonomie bei medizinischen Behandlungen sowie Pflegeleistungen.
  • Differenzierte Angebote in der zahnmedizinischen Versorgung.
  • Ausgeprägtes Engagement in der Präventionsarbeit.
  • Förderung der Gesundheit.
  • Tarifoptionen mit Rückerstattungen oder Selbstbeteiligungen.
  • Zusätzliche Versicherungsoptionen.

Diese Aufzählung umfasst lediglich einen Ausschnitt der Faktoren, die bei der Auswahl einer passenden gesetzlichen Krankenversicherung zu berücksichtigen sind, um die ideale Deckung für Ihre persönlichen Anforderungen zu ermitteln.

 

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Erweiterte Angebote und die Möglichkeit zur Kosteneinsparung

Obgleich die Basisabsicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung durch gesetzliche Vorgaben bei sämtlichen Trägern identisch ausgestaltet ist und somit wenig Raum für Kosteneinsparungen lässt, sind es die regulativ festgeschriebenen Grundversorgungen, die keine Variabilität in der Preisgestaltung zulassen. Dennoch sind es gerade die außerhalb dieses Spektrums liegenden, zusätzlichen Serviceleistungen, die als optionale Zusatzleistungen betrachtet werden können. Diese Zusatzservices zusammen mit den angebotenen Kundensupportleistungen bilden jene erweiterten Leistungspakete, die es den Versicherten ermöglichen, über die standardmäßigen medizinischen Services hinausgehend Leistungen zu beanspruchen. Um die entsprechenden Mehrkosten zu kompensieren, ist es den Krankenkassen erlaubt, einen individuellen Zusatzbeitrag zu erheben, dessen Höhe sie eigenständig festlegen können, was wiederum den Versicherten Möglichkeiten zur finanziellen Entlastung bietet.

  • Ersparnisse durch einen niedrigeren Zusatzbeitrag
    Über den Standardbeitrag hinaus ist jede gesetzliche Krankenkasse berechtigt, einen zusätzlichen Beitrag zu fordern. Hier bieten sich Sparchancen, da die Höhe des Beitrags von der jeweiligen Kasse bestimmt wird und somit eigenständig gestaltet werden kann. Die aktuellen Beiträge schwanken zwischen 0,3 und 1,8 Prozent des Einkommens und sind in einer Übersicht auf den Internetseiten des GKV-Spitzenverbandes einsehbar. Besonders Bezieher höherer Einkommen können durch einen attraktiven Zusatzbeitrag im niedrigen dreistelligen Bereich sparen.
    Übrigens: Wer Arbeitslosengeld I oder Grundsicherung nach SGB II erhält, ist von dieser Zusatzzahlung befreit.

  • Kundenservices
    Zusätzlich zu den medizinischen Leistungen offeriert die gesetzliche Krankenversicherung unterschiedliche Kundendienstleistungen, die je nach Kasse variieren. Der Vorteil für die Versicherten besteht daher eher in einem Plus an Dienstleistungen als in einer direkten Kostenreduktion. Die Güte der Kundendienstangebote einer Kasse wird spätestens bei Eintritt einer Krankheit offensichtlich. Feste Kriterien geben allerdings schon vorab Einblick in die Qualität dieser Dienstleistungen. Diese umfassen Aspekte wie Erreichbarkeit, ein weitreichendes Filialnetz, Online-Konsultation via Chat, medizinische Beratung per Telefon, Servicezeiten digital und vor Ort sowie Unterstützung bei der Terminvereinbarung mit Fachärzten. Die Kundendienstleistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung lassen sich über einen Versicherungsvergleich feststellen und können sowohl online als auch unmittelbar bei der Krankenkasse erfragt werden.

  • Wahlleistungen
    Gesetzliche Krankenversicherer sind imstande, über die Basisleistungen hinausgehende Leistungen anzubieten, die sich über diverse Felder erstrecken. Unter anderem werden diese im Zahnmedizinbereich, für Auslandsaufenthalte und Familien, bei Schutzimpfungen, in der Komplementärmedizin oder als Prämienprogramme zur Gesundheitsprävention sowie als individuelle Tarifoptionen bereitgestellt.
    Siehe dazu Wahltarife in der gesetzlichen Krankenversicherung
    Gut zu wissen:
    Ein Rechtsanspruch auf gewisse Wahl- und Kundendienstleistungen besteht meist nur im laufenden Kalenderjahr, was bedeutet, dass Krankenversicherungen ihr Angebot jederzeit reduzieren oder einstellen können. Um auf dem aktuellen Stand zu bleiben, ist es ratsam die Vertragskonditionen regelmäßig zu überprüfen und mit den Leistungen anderer gesetzlicher Krankenversicherer zu vergleichen.

 

 Vergleich von gesetzlichen Krankenversicherungen

Ein Vergleich von gesetzlichen Krankenversicherungen ist von signifikanter Bedeutung, um herauszustellen, welche unter den zahlreichen Anbietern am ehesten auf die individuellen Ansprüche abgestimmt ist. Folgende Aufstellung präsentiert in seriösem Kontext die relevanten Vorteile, die ein solcher Abgleich für Sie bereithält:

  1. Sie gewinnen Transparenz hinsichtlich Ihrer persönlichen Erwartungen an die Krankenversicherung und können abwägen, ob Ihre Priorität auf Kosteneinsparungen oder exzellentem Leistungsumfang liegt.
  2. Es ist Ihnen möglich, sich einen Überblick über alternative medizinische Behandlungsangebote zu verschaffen, die divergierende Kassen zusätzlich bereitstellen.
  3. Sie identifizieren Zusatzleistungen in der Pflege und Therapie, die über das Standardangebot hinausgehen.
  4. Spezifische Angebote der Kassen, die sich auf Bereiche wie Kinderwunsch oder Mutterschaft beziehen, lassen sich gezielt gegenüberstellen.
  5. Bonusprogramme, Gesundheitskurse sowie monetäre oder sachliche Zusatzleistungen sind durch den Vergleich zu entdecken.
  6. Darüber hinaus existieren Tarifoptionen, bei denen einzelne Versicherungen mit Prämienzahlungen oder Beitragsrückerstattungen locken.

 

Wechsel und Kündigung der Krankenkasse

Sollte Ihnen bei einem Vergleich der Leistungen verschiedener gesetzlicher Krankenversicherungen auffallen, dass Ihr aktueller Anbieter nicht die umfassenden Möglichkeiten wie Konkurrenzinstitute bietet, ist ein Wechsel ratsam. Der Gesetzgeber hat für solch einen Transfer ein reibungsloses und verlässliches Prozedere implementiert. Dies dient der Intensivierung des Konkurrenzkampfes und ermöglicht es den Versicherten, eine passgenaue gesetzliche Krankenversicherung auszuwählen, die in Punkto Angebot, Servicequalität und Kosten überzeugt. Hier finden Sie weitere Informationen: Wahl und Wechsel der Krankenkasse.

 

Tarifrechner

Tarifrechner finden, bezogen auf die Krankenversicherung, schon viele Jahre beim Vergleich von privaten Krankenversicherungen Anwendung. Wichtiger als der Beitrag sind beim Vergleich der Krankenkassen die im Detail unterschiedlichen Leistungen. Die direkte Vergleichbarkeit der Kassen in der Betrachtung der einzelnen Leistungen wird durch einen Vergeichsrechner komfortabel ermöglicht. Dazu zählt natürlich auch die Prämie, sofern ein Tarif mit Selbstbeteiligung oder Beitragsrückerstattung gewählt wird. Interessant sind aber auch die Zuschüsse für Präventivprogramme oder Leistungen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Der Tarifvergleich nimmt den privaten Krankenversicherern teilweise den Wind aus den Werbesegeln. Diese argumentieren gerne, dass sie auch die Kosten für homöopathische Behandlungsmethoden erstatten. Der Tarifrechner belegt, dass auch die eine oder andere gesetzliche Krankenkasse diese Aufwendungen übernimmt. Die Voraussetzung, dass der behandelnde Arzt auch Schulmediziner sein muss, deckt sich mit den meisten privaten Anbietern.

 

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