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Der Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung

Privatversicherte, die die Höhe ihres Beitrags nicht mehr tragen können, verfügen über unterschiedliche Alternativen, um finanzielle Erleichterung zu erzielen. Eine naheliegende Option ist der Wechsel zu einem preiswerteren Angebot bei der eigenen Versicherungsgesellschaft. Als letztes Mittel kann der Wechsel in den Basistarif erwogen werden, welchen jede private Krankenversicherung vorhalten muss. Dieser garantiert mindestens einen Versicherungsschutz, der dem gesetzlichen Niveau gleichkommt.

Einige Versicherte sind allerdings nicht in der Lage, selbst diese Prämien zu begleichen. In solchen Fällen bleibt als Ausweg nur der sogenannte Notlagentarif. Dieser wurde im August 2013 ins Leben gerufen, um privat Versicherten in prekären finanziellen Situationen einen grundlegenden Schutz zu gewähren, selbst wenn Beitragszahlungen ausbleiben. Die Schaffung dieses Tarifes war erforderlich, nachdem seit Einführung der Pflichtversicherung in den Jahren 2007 (für GKV) und 2009 (für PKV) Beiträge nicht mehr einfach durch Kündigung des Vertrags bei Zahlungsrückständen aufgelöst werden konnten. In der PKV führte dies direkt zu einer Zuweisung zum Standardtarif, was jedoch einen erheblichen Schuldenberg zur Folge hatte.

Der Notlagentarif ist ein Angebot mit stark limitierten Leistungen, das nicht frei gewählt werden kann. Er ist strengen Regeln unterworfen und soll nur in möglichst temporären Sonderfällen Anwendung finden. Sein Geltungsbereich ist auf privat Versicherte beschränkt, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllen können und dennoch aufgrund der Versicherungspflicht versichert bleiben müssen. Praktisch bedeutet dies einen Tarif für Nichtzahler.

 

Leistungen

Die Leistungen des Notlagentarifs beschränken sich hauptsächlich auf die Deckung von Behandlungen akuter Krankheiten und Schmerzzustände sowie auf Gebiete rund um Schwangerschaft und Mutterschaft. Bei Kindern sind darüber hinaus auch Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen sowie empfohlene Impfungen inkludiert. Der Tarif erstreckt sich über stationäre und ambulante medizinische Versorgung, bei Letzterer wird in der Regel der 1,16-fache Gebührensatz erstattet.

 

Beitrag

Aufgrund des eingeschränkten Leistungsrahmens und speziellen Konditionen sind die Beiträge des Notlagentarifs wesentlich vorteilhafter als die des Standardtarifs und liegen monatlich zwischen 100 und 125 Euro.

 

Einstufung in den Notlagentarif

Es gibt ein gesetzlich festgelegtes Prozedere für die Einstufung in den Notlagentarif:

  1. Wenn fällige Beiträge nicht entrichtet werden, ist der Versicherer nach Ablauf von zwei Monaten berechtigt, eine Mahnung zu verschicken. Es werden ein Prozent Verzugszuschlag auf den Beitragsrückstand fällig, zuzüglich Mahnkosten.
  2. Bleibt ein Monatsbeitrag zwei Monate nach der ersten Mahnung geschuldet, erfolgt eine zweite Mahnung mit der Ankündigung, dass der Vertrag ruhend gestellt wird, sollten die Rückstände nicht im darauffolgenden Monat beglichen werden.
  3. Werden nach dieser Frist immer noch Beiträge geschuldet, stellt die Versicherungsgesellschaft automatisch auf den Notlagentarif um, und der bestehende Vertrag ruht vorläufig.

Versicherte haben das Recht zur Rückkehr in ihren ursprünglichen Tarif, sobald alle ausstehenden Beiträge, Verzugszinsen und Mahnkosten beglichen sind, wonach die Versicherung wie zuvor fortgeführt wird.