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Angestellte in der privaten Krankenversicherung

Angestellte und Arbeitnehmer, die einer abhängigen Beschäftigung nachgehen, sind grundsätzlich in der staatlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Trotzdem steht es ihnen frei, einer privaten Krankenkasse beizutreten, sofern ihr Bruttojahreseinkommen die festgesetzte Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Diese Schwelle wird regelmäßig angepasst und orientiert sich am durchschnittlichen Einkommensniveau.

 

Gelegenheiten für den Wechsel in die private Krankenversicherung

Eine private Krankenvollversicherung steht denjenigen offen, die nicht versicherungspflichtig sind. Dies trifft zu, wenn das Gehalt eines Beschäftigten die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, welche leicht über der Beitragsbemessungsgrenze angesiedelt ist und ab der in der GKV keine Beitragserhöhung bei steigendem Gehalt mehr erfolgt. Sollte das Einkommen wieder unter diese Grenze fallen, entsteht erneut eine Pflichtmitgliedschaft. Allerdings kann der Angestellte die Befreiung von dieser Pflicht beantragen und in der PKV verbleiben, indem er innerhalb von drei Monaten nach dem Wiedereintritt der Versicherungspflicht einen entsprechenden Antrag bei seiner Krankenversicherung stellt.

  1. Zu Beginn der Berufstätigkeit
    Wer direkt nach der Ausbildung oder dem Studium ein Einkommen erzielt, das die Jahresarbeitsentgeltgrenze voraussichtlich übersteigt, darf umgehend in die private Krankenversicherung wechseln.

  2. Nach Gehaltssteigerungen
    Erhält man eine Gehaltserhöhung, die die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, ist ein Wechsel zum Beginn des nächsten Jahres möglich, sofern auch im Folgejahr die aktualisierte Grenze überschritten wird.

  3. Beim Arbeitgeberwechsel
    Bei einem Wechsel muss geprüft werden, ob das bisherige Einkommen bereits über der Grenze lag. Nur wenn das neue voraussichtliche Bruttojahreseinkommen diese überschreitet, ist ein sofortiger Wechsel möglich, ansonsten gelten die regulären Kündigungsfristen der gesetzlichen Krankenversicherung.

  4. Einkommen dauerhaft über der Pflichtversicherungsgrenze
    Übersteigt das Einkommen fortwährend die Grenze, wird man als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse geführt. Diese Mitgliedschaft kann mit einer Frist von zwei Monaten beendet werden, um in die private Krankenversicherung zu wechseln.

 

Kosten und Leistungen der privaten Krankenversicherung

Eine individuelle Absicherung wird durch die private Krankenversicherung ermöglicht, die man gemäß den persönlichen Anforderungen konfigurieren kann. Die Beitragshöhe orientiert sich dabei nicht nur an den gewählten Leistungen, sondern auch am vereinbarten Selbstbehalt. Hinweis: Arbeitgeber beteiligen sich an den Beiträgen, nicht aber am Selbstbehalt, weshalb eine hohe Selbstbeteiligung für Angestellte meist unvorteilhaft ist.

Jüngere und gesündere Angestellte mit einem höheren Einkommen können von einem Wechsel profitieren, während ältere oder vorerkrankte Versicherte Zusatzkosten hinnehmen müssen.

Die Leistungen einer privaten Krankenversicherung umfassen ambulante, stationäre sowie zahnmedizinische Versorgung, wobei die Kostenberechnung für ambulante Leistungen der ärztlichen Gebührenordnung folgt und sich die Erstattungshöhe nach dem gewählten Tarif richtet. Für stationäre Leistungen können zusätzliche Optionen wie Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden. Im Bereich der Zahngesundheit spielt die Tarifwahl insbesondere bei Zahnersatz eine wichtige Rolle, da hier verschiedene Regelungen bei den Versicherern bestehen, darunter etwa die Einführung einer Zahnstaffel in den ersten Jahren.

Privat Versicherte genießen häufig bessere Leistungen und eine bevorzugte Behandlung, abhängig von ihrem Tarif. Die freie Arzt- und Krankenhauswahl gilt ebenso wie die Erstattung für alternative Behandlungsmethoden.

 

Resümee

Die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung erweist sich für Beschäftigte als komplex. Vielfältige Gründe, die von reduzierten Wartezeiten bis zu exklusiveren Gesundheitsdienstleistungen reichen, könnten einen Wechsel rechtfertigen. Jedoch ist eine sorgfältige Abwägung geboten:

  • Individuelle Versicherungsverträge machen eine Betrachtung persönlicher sowie familiärer Zukunftspläne unerlässlich.  Ein detaillierter Vergleich der Tarife ist ratsam, um die zu erwartenden Kosten zu eruieren.
  • Unbestritten ist, dass diejenigen, die einmal die Vorzüge der privaten Krankenversicherung erlebt haben, es möglicherweise schwerfinden, zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Versicherung zurückzukehren.
  • Das Gegenargument steigender Beiträge im Alter wird entkräftet, da Versicherungen Altersrückstellungen bilden und Tarifanpassungen möglich sind.
  • Ein Wechsel kann mit steigenden Beiträgen im Alter, Schwierigkeiten bei der Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ab einem bestimmten Alter und Problemen bei Vorerkrankungen verbunden sein. Daher sollte man sich vor einem Wechsel eingehend mit den Bedingungen und Konditionen der privaten Angebote auseinandersetzen und für die Zukunft finanzielle Rücklagen bilden.
  • Wer eine Familienabsicherung benötigt, sollte genau abwägen, ob sich der Wechsel lohnt, da in der privaten Krankenversicherung jedes Familienmitglied einzeln versichert und beitragspflichtig ist.